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BGB § 825 Bestimmung zu sexuellen Handlungen

BGB § 825 Bestimmung zu sexuellen Handlungen

[ Auszug: Wer einen anderen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen bestimmt, ist ihm  ... ]